Methodik: Wie das Gesicht der Woche ausgewählt und der Wechselmonitor gezählt wird

Keine Rangliste, keine Punktzahl. Eine Auswahlregel für das Gesicht der Woche, eine Zählregel für den Wechselmonitor, beide öffentlich und versioniert. Vorschlag kostenlos, Widerspruch in 14 Tagen.

Zuletzt aktualisiert 22. September 2026 · Wirtschaftsgesichter

Was es bei uns nicht gibt

Wirtschaftsgesichter führt keine Rangliste und vergibt keine Punktzahlen für Personen. Es gibt kein Jahresranking, keine Vermögensliste und kein Urteil über Charakter oder Auftreten. Was es gibt, sind zwei Regeln, die nachvollziehbar machen, warum eine Person montags auf dem Cover steht und woher die Zahl des Quartals kommt. Beide Regeln stehen hier vollständig, beide sind versioniert.

Die Auswahlregel: Gesicht der Woche (Regel 1.0)

Das Gesicht der Woche erscheint montags. Es ist eine Person je Woche, ausgewählt aus den belegten Anlässen der Vorwoche. Die Auswahl ist deterministisch: Der Anlass mit dem höchsten Rang gewinnt. Bei Gleichstand entscheidet die Größe des Hauses nach Beschäftigten laut Geschäftsbericht, danach der Länderausgleich, danach das früheste Belegdatum.

Wer infrage kommt. Personen mit belegter Leitungs-, Aufsichts- oder Verbandsfunktion in einem Haus oder Verband mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: Inhaber und geschäftsführende Gesellschafter, Vorstände und Geschäftsleitungen, Aufsichts- und Verwaltungsräte, Beiräte, Verbands- und Kammerspitzen. Nur natürliche Personen in ihrer Funktion, nur Volljährige.

Die Anlässe nach Rang.

Rang Anlass Beleg
1 Amtsantritt an der Spitze (Vorstandsvorsitz, CEO, Sprecher der Geschäftsführung, Verwaltungsratspräsidium, Verbandspräsidium) eines Hauses ab 1.000 Beschäftigten oder eines Verbands mit nationaler Reichweite Pressemitteilung, Register, EQS- oder OTS-Meldung, Verbandsmeldung
2 Nachfolge in einem Familienunternehmen mit Registerbeleg (Eintragung der neuen Geschäftsführung oder Gesellschafterwechsel) Register, Pressemitteilung
3 Wahl in Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat mit Vorsitz, oder erste Wahl einer Frau in das Gremium eines Indexunternehmens Hauptversammlungsprotokoll, Pressemitteilung, Register
4 Ausscheiden nach mindestens acht Jahren an der Spitze, mit belegten Zahlen der Amtszeit Geschäftsbericht, Pressemitteilung
5 Wahl an die Spitze einer Kammer, Landesgruppe oder eines Branchenverbands Verbandsmeldung, Pressemitteilung
6 Freigegebenes Gespräch nach dem Fragebogen liegt vor, wenn in der Woche kein Anlass der Ränge 1 bis 5 belegt ist Freigegebenes Gespräch

Belege. Jeder Anlass braucht zwei voneinander unabhängige Quellen: die Primärquelle (Pressemitteilung, Protokoll, Verbandsmeldung) und dazu das Register oder den Newsroom des Hauses. Gezählt wird der belegte Amtsantritt oder die belegte Wahl, nicht die Ankündigung.

Abstände. Dieselbe Person wird frühestens nach 26 Wochen wieder Gesicht der Woche. Kein Land stellt öfter als drei Wochen in Folge das Gesicht der Woche.

Was nie zählt. Ob jemand Kunde unseres Hauses ist, wird der Auswahl nicht übergeben. Reichweite und Followerzahlen, Privatvermögen, Auszeichnungen ohne Beleg und Anfragen von PR-Agenturen spielen keine Rolle.

Wer nicht infrage kommt. Personen, deren Anlass ein Reputationsfall ist; Personen, gegen die ein Straf- oder Insolvenzdeliktverfahren läuft; Personen ohne belegbare Funktion in Deutschland, Österreich oder der Schweiz; Frühphasen-Gründer; Personen, die die Streichung verlangt haben.

Die Zählregel: Wechselmonitor (Regel 1.0)

Der Wechselmonitor erscheint am ersten Werktag im Januar, April, Juli und Oktober und zählt die Wechsel an der Spitze im abgelaufenen Quartal. Er ist eine Zählung, keine Bewertung. Unter jeder Ausgabe steht die Methodik-Box mit der Version dieser Regel.

Das Universum. Unternehmen in DAX, MDAX und SDAX (Deutschland), ATX Prime (Österreich), SMI und SMIM (Schweiz) sowie die 100 größten Familienunternehmen je Land nach den Listen der Stiftung Familienunternehmen, der Statistik Austria und des Bundesamts für Statistik; dazu Bundesverbände, Kammern und Landesgruppen mit eigenem Präsidium.

Was gezählt wird. Amtsantritte im Vorstandsvorsitz oder als CEO, im Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvorsitz, im Verbandspräsidium und in der Geschäftsführung von Familienunternehmen.

Wie gezählt wird. Gezählt wird der belegte Amtsantritt mit dem Datum laut Register, Pressemitteilung oder Hauptversammlungsbeschluss, nicht die Ankündigung. Interimsbesetzungen zählen als eigener Eintrag mit dem Kennzeichen „interim“. Doppelspitzen zählen einmal je Person.

Wonach ausgewertet wird. Land, Index oder Familienunternehmen, Branche, Eigentümerform, Geschlecht, interne oder externe Besetzung, Amtszeit des Vorgängers in Jahren und, wenn das Haus es nennt, die Altersgruppe. Jede Ausgabe vergleicht mit dem Vorquartal und mit demselben Quartal des Vorjahres.

Woher die Zahlen kommen. Aus unserer Personalien-Chronik, dem Handelsregister, dem Firmenbuch, Zefix und SHAB, den Newsrooms der Unternehmen, EQS- und OTS-Meldungen, Verbandsmeldungen und Geschäftsberichten.

Was nie im Wechselmonitor steht. Gehälter und Abfindungen, Privatangaben und Bewertungen der Person. Korrekturen an einer gezählten Zahl vermerken wir öffentlich in der betroffenen Ausgabe und im Korrekturen-Log.

Woher die Belege kommen

In dieser Reihenfolge: Register und amtliche Veröffentlichungen (Handelsregister, Bundesanzeiger, Unternehmensregister, Firmenbuch, Zefix, SHAB, Bundeskartellamt, BaFin, Destatis, Statistik Austria, Bundesamt für Statistik), Veröffentlichungen der Unternehmen (Geschäftsberichte, Vergütungsberichte, Hauptversammlungen und Generalversammlungen, EQS, OTS, Newsrooms), Verbands- und Kammermeldungen und Wahlprotokolle, dann eigene Angaben der Person im Prüfverfahren. Fachpresse gilt als Hinweis, nicht als Beleg. Angaben aus Vermögenslisten und Social-Media-Profilen verwenden wir nicht.

Unabhängigkeit

Wirtschaftsgesichter erscheint bei EKN Media LLC (i.Gr.). Redaktionelle Entscheidungen trifft die Redaktion, die auf der Seite Über uns beschrieben ist. Kundenformate werden getrennt verkauft, sind auf der Seite als Anzeige gekennzeichnet und haben keinen Zugang zum Gesicht der Woche, zur Wochenliste und zum Wechselmonitor. Wer Gesicht der Woche war, darf ein Porträt im Auftrag buchen; es trägt „Anzeige“ und nimmt nicht auf die Auswahl Bezug.

Vorschlag

Jeder kann eine Person als Gesicht der Woche vorschlagen, auch sich selbst: [email protected]. Nennen Sie Name, Funktion, Haus, Land und den Anlass mit Quelle und Datum. Der Vorschlag ist kostenlos. Wir prüfen ihn gegen die Auswahlregel und bitten bei Bedarf um weitere Belege. Ein Vorschlag ohne Beleg ändert die Auswahl nicht.

Widerspruch und Streichung

Wer als Gesicht der Woche erscheint oder in einem Steckbrief, einer Personalie oder im Wechselmonitor genannt wird, kann jede Angabe prüfen lassen: [email protected]. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen und veröffentlichen Korrekturen im Korrekturen-Log. Wer nicht Gesicht der Woche sein möchte, wird ohne Angabe von Gründen gestrichen; diese Seite vermerkt die Streichung. Der Beitrag bleibt dann nur mit Zustimmung der Person als Steckbrief bestehen.

Versionierung

Dies ist die Auswahlregel 1.0 und die Zählregel 1.0 (September 2026). Jedes Gesicht der Woche und jede Ausgabe des Wechselmonitors nennt die Version, mit der es entstanden ist. Wenn sich Anlässe, Ränge, Abstände, Universum oder Zählweise ändern, veröffentlichen wir hier die neue Version und halten die alte abrufbar.