Redaktionsstandards
Personen, Quellen, Bilder, Freigaben, Gesicht der Woche, Wechselmonitor, Standpunkt, Geld, Kennzeichnung, KI, Korrekturen.
Zuletzt aktualisiert 22. September 2026 · Wirtschaftsgesichter
Personen
Wir berichten über Personen in ihrer Funktion: Inhaberinnen, Vorstände, Aufsichts- und Verwaltungsräte, Beiräte, Verbands- und Kammerspitzen in Häusern mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Gegenstand sind Stationen, Mandate, Zahlen und Entscheidungen. Für Porträts, Steckbriefe, Werdegänge, Personalien und das Gesicht der Woche gilt die Porträt-Regel unserer Redaktion:
Keine Privatangaben ohne Beleg und ohne Relevanz für die Funktion: keine Familie, keine Gesundheit, kein Vermögen, keine Wohnadresse, keine Religion, keine Herkunft als Erklärung, kein Alter ohne Unternehmensangabe. Familienmitglieder erscheinen nur in ihrer Funktion im Unternehmen (Gesellschafterin, Beirat, Nachfolger) und nur mit Register- oder Unternehmensbeleg.
Keine Bewertung der Person. Wir beschreiben Stationen, Mandate, Zahlen und Entscheidungen. Wörter wie „charismatisch“, „umstritten“, „gescheitert“, „brillant“, „bodenständig“, „hemdsärmelig“ stehen nicht in unseren Texten. Kritik gilt einem Verfahren („Der Aufsichtsrat hat die Cooling-off-Frist nicht eingehalten“), nie dem Charakter.
Keine Reputationsfälle. Ermittlungen, Verfahren, Vorwürfe gegen Personen nur mit amtlicher oder gerichtlicher Quelle, im Konjunktiv, mit Verfahrensstand, und nur wenn sie die Funktion betreffen. Kein Porträt und kein Gesicht der Woche, dessen Anlass ein Reputationsfall ist.
Steckbrief-Zeilen nur aus Primärquellen: Stationen aus Handelsregister, Bundesanzeiger, Firmenbuch, Zefix, SHAB, Geschäftsbericht, Unternehmens- oder Verbandsangabe; Mandate aus Register, Geschäftsberichten und Hauptversammlungsunterlagen; Zahlen mit Jahr aus Geschäftsbericht oder Register. Was nur in der Presse oder in einem Social-Media-Profil steht, steht nicht im Steckbrief. Was nur die Person selbst sagt, steht als „nach eigenen Angaben“ im Text.
Zitate nur mit Quelle: freigegebenes Gespräch, Hauptversammlung, Pressemitteilung, Rede mit Datum, Interview mit Attribution. Höchstens zwei Sätze, mit Name, Funktion, Haus und Datum. Keine erfundenen oder zusammengesetzten Zitate.
Dieselbe Person porträtieren wir nicht zweimal in zwölf Monaten. Minderjährige kommen bei uns nicht namentlich vor. Betroffene haben Anspruch auf Gegendarstellung und können jede Angabe prüfen lassen.
Quellen
Jede Station, jedes Mandat und jede Zahl hat eine Quelle und einen Stand: Handelsregister und Bundesanzeiger (Deutschland), Firmenbuch (Österreich), Zefix und Schweizerisches Handelsamtsblatt (Schweiz), Geschäftsberichte, Hauptversammlungs- und Generalversammlungsunterlagen, Pressemitteilungen der Unternehmen und Verbände, Behörden, Gerichte, Forschungsinstitute. Die Quellen stehen unter jedem Text. Berichte anderer Medien sind Hinweise, keine Belege. Wo Fachpresse die Kernquelle ist, steht sie mit Namen im selben Satz: „laut Handelsblatt“, „wie der Standard berichtet“, „laut NZZ“. Texte hinter Bezahlschranken zitieren wir nicht.
Amtsantritte belegen wir mit der Eintragung: „laut Eintragung im Handelsregister vom …“, „laut Firmenbuch“, „laut SHAB-Publikation vom …“, „wie das Unternehmen am … mitteilte“. Ankündigung und Amtsantritt werden unterschieden. Unbestätigtes steht im Konjunktiv mit dem, was wir wissen. Die drei Länder behandeln wir gleich: dieselben Belegstufen, derselbe Steckbrief, derselbe Ton, mit den Organbegriffen des jeweiligen Landes (Vorstand und Aufsichtsrat in Deutschland und Österreich, Geschäftsleitung und Verwaltungsrat in der Schweiz).
Bilder
Fotos von Personen zeigen wir nur als Pressefoto mit schriftlicher Freigabe oder mit Lizenz aus dem Pressebereich des Hauses; Quelle, Fotograf, Lizenz und Freigabedatum stehen beim Beitrag. Eine Bearbeitung des Fotos setzt voraus, dass die Lizenz sie erlaubt. Ohne Freigabe erscheint eine Illustration ohne Ähnlichkeit zu einer realen Person oder ein Monogramm. Kein Foto aus LinkedIn, Xing, Instagram oder X. Symbolbilder, die mit KI erzeugt wurden, sind als solche gekennzeichnet und zeigen nie eine reale Person oder ein reales Unternehmen.
Rechtsgrundlagen des Bildrechts: § 22 Kunsturhebergesetz (Deutschland), § 78 Urheberrechtsgesetz (Österreich), Art. 28 Zivilgesetzbuch (Schweiz). Dass eine Person in ihrer Funktion öffentlich auftritt, ändert an unserer Freigabe-Regel nichts.
Gespräche und Freigabe
Für die Serie „Der Fragebogen“ und das Kurzformat „Drei Fragen an“ gilt die Fragebogen-Regel unserer Redaktion: zehn feste Fragen in fester Reihenfolge, Antworten in ganzen Sätzen, Kürzungen nur mit Zustimmung, keine Gegenleistung, Auswahl durch die Redaktion. Die Fragen stehen unter Der Fragebogen.
Vor Veröffentlichung gibt die Person Text und Foto getrennt und schriftlich frei, mit Datum und Name. Der Ablauf: Anfrage mit dem Raster und dem Hinweis auf die Freigabe; Gespräch und Rohfassung in ganzen Sätzen mit Kurz-Steckbrief aus Register und Geschäftsbericht; Rohfassung und Foto-Vorschlag an die Person mit einer Frist von zehn Werktagen und einer Runde Änderungen; schriftliche Freigabe für Text und Foto; Veröffentlichung im nächsten Serien-Slot und Link an die Person. Ohne Freigabe erscheint das Gespräch nicht; ohne Foto-Freigabe erscheint eine Illustration oder ein Monogramm. Die Freigabe sichert Zitat- und Bildrecht, nicht die Auswahl der Fragen. Nicht beantwortete Fragen bleiben mit dem Vermerk „keine Antwort“ stehen.
Der Fragebogen im Auftrag eines Hauses ist ein Kundenformat, trägt den Kicker „Anzeige · Fragebogen“ und erscheint nie in der Serie und nie als Gesicht der Woche.
Gesicht der Woche und Wechselmonitor
Das Gesicht der Woche wählen wir nach einer veröffentlichten Auswahlregel aus belegten Anlässen der Woche; ob jemand Kunde unseres Hauses ist, wird der Auswahl nicht übergeben. Vorschläge sind kostenlos und ändern die Auswahl nur mit Beleg. Jede Person kann die Streichung als Gesicht der Woche ohne Angabe von Gründen verlangen. Unter jedem Gesicht der Woche steht der Weg zum Vorschlag.
Der Wechselmonitor ist eine Zählung, keine Bewertung. Er zählt belegte Amtsantritte in einem festen Universum von Unternehmen und Verbänden nach einer veröffentlichten Zählregel; die Methodik-Box steht unter jeder Ausgabe. Beide Regeln stehen unter Methodik. Eine Rangliste oder Punktzahl für Personen gibt es bei uns nicht.
Standpunkt
Wir haben eine Haltung zu Strukturen der Führung, und wir kennzeichnen sie. Für Beiträge der Rubrik „Standpunkt“ gilt: Kicker „Standpunkt“, erster Satz „Ein Standpunkt von“ mit dem Redaktionsnamen. Nur bei belegter Streitfrage mit zwei tragfähigen Lesarten. Die Gegenposition wird fair wiedergegeben, bevor sie widerlegt wird. Ich-Form erlaubt. Kein Standpunkt als Ausweg, wenn die Belege für ein Porträt nicht reichen.
Standpunkte richten sich auf Besetzungsverfahren, Mandatshäufung, Amtszeiten, Frauenanteil, Nachfolgeplanung oder Transparenz von Gremien. Sie richten sich nie gegen Personen, Familien, Häuser oder Kunden.
Geld
Gehälter, Vergütungen und Beteiligungswerte stehen nur dann als Zahl im Text, wenn ein Vergütungsbericht, eine Gesellschafterliste, das Register oder die Beteiligten sie genannt haben. Sonst schreiben wir, dass das Unternehmen sie nicht nennt. Abfindungen und Privatvermögen sind bei uns kein Thema und kein Kriterium.
Trennung von Redaktion und Anzeige
Porträts, Steckbriefe, Werdegänge, Gespräche, Personalien, die Liste „Neue Gesichter“, das Gesicht der Woche, der Wechsel der Woche, der Wechselmonitor, Einordnungen, Standpunkte und Mandatslisten sind nicht käuflich. Kunden können Gegenstand eines Porträts sein, wenn es nachrichtlich begründet ist; die Auswahl trifft die Redaktion, es gibt keine Zusage. Bezahlte Beiträge stehen in der Spalte „Vorgestellt“ oder tragen in der Leiste „Neue Gesichter“ das Wort „Anzeige“; dort steht höchstens eine von acht Personalien im Auftrag. Sie erscheinen nie als Cover, nie als Gesicht der Woche, nie in der Wochenliste, nie im Wechselmonitor und nie in den Serien „Im Porträt“, „Der Werdegang“ und „Der Fragebogen“. Links in Kundenbeiträgen tragen das Attribut „sponsored“. Termine im Terminkalender sind kostenlos und werden redaktionell geprüft.
KI
Recherche und Texte entstehen mit KI-Unterstützung. Jeder Text wird vor Veröffentlichung auf Quellen, Fakten, Rechtsfragen, Persönlichkeitsrechte und Stil geprüft, danach ein zweites Mal durch ein unabhängiges System. Die Redaktion veröffentlicht unter festen Redaktionsnamen, ohne erfundene Lebensläufe oder Fotos. Symbolbilder, die mit KI erzeugt wurden, sind als solche gekennzeichnet und zeigen nie ein reales Unternehmen oder eine reale Person. Personen zeigen wir nur auf Pressebildern mit Freigabe.
Korrekturen und Gegendarstellung
Fehler korrigieren wir im Text und vermerken die Korrektur mit Datum oben im Beitrag. Bei Steckbriefen vermerken wir geänderte Zeilen, beim Wechselmonitor jede geänderte Zahl. Alle Korrekturen stehen im Korrekturen-Log. Hinweise an [email protected]. Wir prüfen innerhalb von 48 Stunden und antworten innerhalb von 14 Tagen. Wer von einer Tatsachenbehauptung betroffen ist, kann eine Gegendarstellung verlangen (Deutschland: § 20 Medienstaatsvertrag; Österreich: § 9 Mediengesetz; Schweiz: Art. 28g Zivilgesetzbuch).
Wir beraten nicht: keine Rechts-, Steuer- oder Anlageempfehlung. Dossiers zu Kodex, Quote und Gremien ordnen ein und ersetzen keine Beratung.