
Symbolbild: Wirtschaftsgesichter (KI-generiert) · Duotone Wirtschaftsgesichter
Women-on-Board-Index 185: Quelle und Reichweite der Quote
Der Women-on-Board-Index 185 von FidAR erfasst nach Angaben des Vereins seit 2017 die im DAX, MDAX und SDAX sowie die im Regulierten Markt notierten, voll mitbestimmten Unternehmen. Von der Aufsichtsratsquote sind laut FidAR momentan 104 Unternehmen betroffen (Stand: 23. September 2026).
Von Friederike Zollner · · 6 Min. Lesezeit
Stand: 23. September 2026. Alle Angaben in diesem Dossier stammen von FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e. V.), abgerufen am 23. September 2026.
Wer Frauenanteile in Aufsichtsgremien börsennotierter Unternehmen in Deutschland vergleichen will, findet die Zahlen im Women-on-Board-Index 185 von FidAR. Der Index wurde nach Angaben von FidAR 2017 erstmals veröffentlicht und erfasst die im DAX, MDAX und SDAX sowie die im Regulierten Markt notierten, voll mitbestimmten Unternehmen. Von der gesetzlichen Aufsichtsratsquote sind laut FidAR momentan 104 Unternehmen betroffen.
Zwei Größen sind zu unterscheiden: die Zahl der beobachteten Unternehmen und die Zahl der gesetzlich gebundenen. Die erste ist eine Frage der Erhebung, die zweite eine Frage des Gesetzes. Dieses Dossier trennt beide und nennt zu jeder Angabe die Quelle.
1. Was der Index erfasst
Der Women-on-Board-Index 185 trägt die Zahl der beobachteten Unternehmen im Namen. FidAR nennt als Grundgesamtheit die im DAX, MDAX und SDAX notierten Unternehmen sowie die im Regulierten Markt notierten, voll mitbestimmten Unternehmen. Die erste Veröffentlichung datiert FidAR auf 2017.
Zwei Begriffe tragen diese Abgrenzung. Regulierter Markt bezeichnet das gesetzlich geregelte Börsensegment, im Unterschied zum privatrechtlich organisierten Freiverkehr. Voll mitbestimmt heißt, dass der Aufsichtsrat je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite besetzt ist.
Aus der Kombination beider Merkmale folgt der Zuschnitt: Der Index deckt nicht alle Unternehmen mit Aufsichtsrat ab, sondern eine definierte Schnittmenge aus Börsennotierung und Mitbestimmung. Ein nicht börsennotiertes Familienunternehmen mit Aufsichtsrat fällt nicht hinein, ein im Regulierten Markt notiertes, voll mitbestimmtes Haus schon.
Wer Zahlen zu nicht börsennotierten Häusern sucht, findet sie in diesem Index nicht. Dasselbe gilt für Österreich und die Schweiz, auf die sich die von FidAR genannte Grundgesamtheit nicht bezieht.
2. Die gesetzliche Grundlage: zwei Regelungen, zwei Gremien
FidAR unterscheidet zwei Regelungen mit unterschiedlichem Jahr und unterschiedlichem Adressaten. Die Geschlechterquote in Aufsichtsgremien wurde 2015 gesetzlich eingeführt. Das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände wurde 2021 verabschiedet.
Die beiden Regelungen setzen an verschiedenen Organen an. Die Quote von 2015 betrifft das Kontrollgremium, also den Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt und überwacht. Das Gebot von 2021 betrifft das Leitungsorgan, also den Vorstand selbst.
Der Mechanismus dahinter ist der Bestellungsweg. Wer den Aufsichtsrat bindet, greift in die Besetzung des Gremiums ein, das über Vorstandsmandate entscheidet; wer den Vorstand bindet, greift in das Ergebnis dieser Entscheidung ein. Die Regelung von 2021 setzt damit sechs Jahre nach der Quote von 2015 an der zweiten Stelle desselben Verfahrens an.
Zur Wirkung äußert sich FidAR auf der eigenen Website: Die 2015 gesetzlich eingeführte Geschlechterquote in Aufsichtsgremien wirkt, und das 2021 verabschiedete Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände bringt nach dieser Darstellung sichtbare Veränderungen in Besetzungsprozesse. Beziffert werden diese Veränderungen an der ausgewerteten Stelle nicht.
3. Wie viele Unternehmen die Quote bindet
Von der Aufsichtsratsquote sind laut FidAR momentan 104 Unternehmen betroffen. Der Index beobachtet demgegenüber 185 Unternehmen. Beide Zahlen stammen aus derselben Quelle, dem Stand vom 23. September 2026.
Daraus folgt eine Lücke zwischen Messung und Regelung. Der Index erfasst mehr Unternehmen, als die gesetzliche Quote bindet. Für die Aufsichtsräte außerhalb der 104 gilt die Quote nicht; ihre Besetzung wird im Index gleichwohl sichtbar.
Diese Differenz ist der Kern der Debatte, die FidAR führt. Wer über die Wirkung der Quote spricht, spricht über 104 Unternehmen. Wer über den Stand der Besetzung in börsennotierten Aufsichtsgremien spricht, kann sich auf die breitere Grundgesamtheit des Index stützen.
| Gegenstand | Umfang | Jahr | Quelle |
|---|---|---|---|
| Women-on-Board-Index 185 | DAX, MDAX, SDAX sowie im Regulierten Markt notierte, voll mitbestimmte Unternehmen | 2017 erstmals veröffentlicht | FidAR, abgerufen 23.09.2026 |
| Geschlechterquote Aufsichtsgremien | 104 Unternehmen betroffen | 2015 gesetzlich eingeführt | FidAR, abgerufen 23.09.2026 |
| Mindestbeteiligungsgebot Vorstände | von FidAR an dieser Stelle nicht beziffert | 2021 verabschiedet | FidAR, abgerufen 23.09.2026 |
| Fördermitgliedschaft für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen | offen für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen | seit 2022 möglich | FidAR, abgerufen 23.09.2026 |
4. Die Forderung nach Ausweitung
FidAR fordert nach eigenen Angaben eine Ausweitung der gesetzlichen Regelungen auf börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen, um eine größere Breitenwirkung zu erreichen. Die Forderung richtet sich auf den Kreis der Adressaten, nicht auf die Höhe der Quote.
Der Unterschied ist für die Einordnung wesentlich. Eine höhere Quote würde innerhalb der bestehenden 104 Unternehmen wirken. Eine Ausweitung auf börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen würde nach der Logik der Forderung weitere Häuser erfassen, die der Index heute beobachtet, ohne dass die Quote sie bindet.
Wie viele Unternehmen bei einer solchen Ausweitung zusätzlich gebunden wären, nennt FidAR an der ausgewerteten Stelle nicht. Diese Angabe begrenzt die Aussage: Die Richtung der Forderung ist belegt, ihr quantitativer Effekt nicht.
5. Die Position zu freiwilligen Selbstverpflichtungen
Zur Alternative einer Regelung ohne Gesetz äußert sich der Verein ebenfalls. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zur Erhöhung des Frauenanteils in wirtschaftlichen Führungspositionen haben sich nach Darstellung von FidAR als wirkungslos herausgestellt.
Das ist die Position des Vereins und keine Feststellung dieser Redaktion. Sie steht hier, weil sie die Begründung der Forderung aus Kapitel 4 trägt: Wenn Selbstverpflichtungen aus Sicht von FidAR nicht wirken, bleibt aus dieser Sicht die gesetzliche Regelung das Mittel, und deren Reichweite ist die offene Frage.
Zahlen aus dem Index sind Erhebung, die Sätze zur Wirkungslosigkeit von Selbstverpflichtungen sind Verbandsposition. Beides steht auf derselben Website, gehört aber in Zitaten getrennt.
6. Fördermitgliedschaft seit 2022
Seit 2022 gibt es laut FidAR die Möglichkeit für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, Fördermitglied bei FidAR zu werden. Der Verein steht damit neben natürlichen Personen auch Institutionen offen.
Für die Lektüre des Index gehört das zur Einordnung. Unternehmen, deren Aufsichtsräte der Index beobachtet, können zugleich Fördermitglieder des herausgebenden Vereins sein. Ob und welche der 185 Unternehmen das sind, geht aus den ausgewerteten Angaben nicht hervor.
7. Was das für Aufsichtsräte und Vorstände heißt
Für die Aufsichtsräte der 104 von der Quote betroffenen Unternehmen ist die Geschlechterquote seit 2015 eine gesetzliche Vorgabe; für deren Vorstände greift seit 2021 das Mindestbeteiligungsgebot. Für die übrigen der 185 im Index erfassten Unternehmen bleibt die Besetzung eine Entscheidung des Gremiums, die der Index dokumentiert, ohne sie zu binden.
Für Nominierungsausschüsse bedeutet die Trennung, dass zwei Fragen getrennt zu beantworten sind: ob das Haus unter die Quote fällt und ob seine Besetzung im Index erscheint. Die erste Frage entscheidet über eine Rechtspflicht, die zweite über Sichtbarkeit im Vergleich.
Für Bewerberinnen und Bewerber auf Mandate ist der Index eine Quelle, die den Stand der Besetzung je Unternehmen zeigt, ohne ihn zu bewerten. Wer eine Zahl zum Frauenanteil in einem deutschen börsennotierten Aufsichtsgremium zitiert, sollte Jahr, Erhebung und Grundgesamtheit mitnennen, weil Zuschnitt und Stichtag das Ergebnis bestimmen.
8. Offene Punkte
Welche Werte der Women-on-Board-Index 185 für einzelne Jahre ausweist, mit welcher Methodik FidAR erhebt und in welchem Rhythmus der Index aktualisiert wird, geht aus den hier ausgewerteten Angaben nicht hervor. Ebenso wenig ist beziffert, wie viele Unternehmen eine Ausweitung der Regelungen zusätzlich erfassen würde. Dieses Kapitel wird ergänzt, sobald belegte Angaben dazu vorliegen.
Quellen
Änderungsprotokoll
- 23.09.2026: Erstfassung auf Basis der FidAR-Angaben, abgerufen am 23. September 2026.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Quelle
Angabe prüfen lassen: [email protected]